Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Für die Dienstleistungen der Firma in der Personen- und/oder Sachbeförderung oder für die Beratende Tätigkeit gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in jeweils gültiger Fassung zum Zeitpunkt der Vertragsschließung.
Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet unter superbunny-transfers.ch oder ggf. einer anderen bekanntzugebenden Domäne veröffentlicht. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung oder der Beratungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende und/oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn schriftliches Einverständnis der Firma und des Vertragspartners vorliegen.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die zu erbringenden oder bereits erbrachten Leistungen der Firma, die in dem jeweils gültigen Leistungsportfolio dargestellt sind und eingesehen werden können. Insbesondere beziehen diese AGB sich jedoch auf die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen oder Sachen.
Stellt die Firma Fahrzeuge für den Transport zur Verfügung, verpflichtet sie sich, für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand der eingesetzten Fahrzeuge Sorge zu tragen und sie entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu versichern und zu konzessionieren.
Stellt die Firma keine Fahrzeuge für den Transport zur Verfügung, verpflichtet sich der jeweilige Vertragspartner, für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand der eingesetzten Fahrzeuge Sorge zu tragen und sie entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu versichern und zu konzessionieren.
3. Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag
Die Firma nimmt Anfragen mündlich, fernmündlich, per Fax, per Mail oder schriftlich entgegen.
Aufträge werden ausschließlich in schriftlicher Form angenommen. Eine schriftliche Auftragsbestätigung gilt als ausreichend.
Sollte die Annahme einer Anfrage auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich die Firma den Rücktritt vor.
4. Zahlungskonditionen
Rechnungen sind im Allgemeinen zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge zur Zahlung fällig, außer es wurde eine andere Vereinbarung hierüber getroffen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen erhoben.
5. Stornierung
Stornierungen bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Datum der Leistungserbringung sind kostenfrei. Im Falle einer Stornierung bis vor Datum der Leistungserbringung stellt die Firma dem Vertragspartner 50% der vereinbarten Summe der jeweiligen Leistung in Rechnung. Im Falle einer Stornierung während, bzw. nach Beginn der Leistungserbringung stellt die Firma dem Vertragspartner 100% der vereinbarten Summe der jeweiligen Leistung in Rechnung. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Firma kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Kann eine Leistung aufgrund von unvorhergesehenen betrieblichen Gründen nicht oder nur teilweise erbracht werden, bzw. nicht termingerecht erbracht werden, ist der Vertragspartner nach einer angemessenen Wartezeit und nach Rücksprache mit der Firma berechtigt, einen adäquaten Ersatz zu beauftragen.
6. Haftung
Die Firma haftet dem Vertragspartner nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Firma haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftliche Folgen, soweit diese nicht von der Firma verschuldet wurden. Hierzu zählen unter anderem Verspätungen oder Verzögerungen, Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle sowie schlechte Witterung oder andere Arten höherer Gewalt. Des Weiteren ist die Haftung für solche außerordentlichen Umstände, Vorgänge und Schäden, mit denen im ordentlichen Ablauf eine besonnene Person nicht rechnen kann, ausgeschlossen. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung seitens der Firma sind schriftlich innerhalb von drei Werktagen nach Beendigung des Auftrages einzureichen.
7. Pflichten der Vertragspartner
Der Vertragspartner verpflichtet sich der Firma sämtliche zur Durchführung des Auftrages benötigten Daten mitzuteilen. Die Firma ist nicht verpflichtet, die überlieferten Daten auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Für eventuelle Schäden bei fehlerhafter oder lückenhafter Übermittlung übernimmt die Firma keine Haftung.
Der Vertragspartner verpflichtet sich die Erfüllung der Leistung der Firma nicht zu stören oder zu behindern, dies bedeutet unter anderem, dass der Vertragspartner sich jederzeit so verhält, dass die Sicherheit des Fahrzeuges, des Fahrers, der Insassen und Dritter nicht gefährdet wird.
Für Fahrgäste, bzw. Insassen, gilt des Weiteren die Anschnallpflicht. Sie tragen die Verantwortung für deren Einhaltung sowie deren Einhaltung in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere.
Im Falle von Schäden haften Vertragspartner und die begleitenden Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden. Mitgenommene Dinge, insbesondere Equipment, befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Vertragspartners, auch wenn die Firma bei sachgerechter Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine sach- und ordnungsgemäße Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer, Fahrzeug, Insassen oder Dritter geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
8. Datenschutz
Die Firma erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Vertragspartners nur im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, alle erhobenen Daten werden zu keiner Zeit an Dritte weitergeben. Die Einwilligung hierzu gilt als erteilt.
9. Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma und dem Vertragspartner gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist 8910 Affoltern am Albis, Zürich, Schweiz.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam werden, bzw. sein, so sind die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmung dann so auszulegen, bzw. zu ergänzen, wie sie dem Willen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand 01.12.2022